Stellenausschreibung Projektingenieur/‐in Automatisierung, BGA‐1


Für unseren Fachbereich Prozessleittechnik und Gebäudeautomation suchen wir an unseren Standorten Cottbus und Berlin zum nächstmöglichen Zeitpunkt Ingenieure‐/innen der Fachrichtung Meß, Steuerungs‐ und Regelungstechnik oder mit vergleichbaren Qualifikationen mit Erfahrung in der, beziehungsweise Interesse an der Planung von prozessleittechnischen bzw. gebäudeleittechnischen Anlagen.

Ingenieure‐/innen der Fachrichtung Meß, Steuerungs‐ und Regelungstechnik

Ihre Aufgaben:

In enger Zusammenarbeit mit Ingenieuren und Konstrukteuren der Energie‐ , Verfahrens‐ und Versorgungstechnik:

  • entwickeln Sie selbstständig Automatisierungskonzepte für prozess- und gebäudetechnische Anlagen
  • erstellen Sie Projektierungsunterlagen gem. VDI 6026 KGR 480

Kenntnisse und Fähigkeiten:

  • Kenntnisse / Erfahrungen in mit den Softwarepaketen E‐Plan, TRIC oder vergleichbar sind von Vorteil
  • Kenntnisse / Erfahrungen in der Planung von Automatisierungsanlagen
  • Fremdsprachenkenntnisse sind ein Plus

Persönliche Eigenschaften:

  • Sie sind teamfähig, selbstständig, haben Spass daran, auch unkonventionelle Problemlösungen zu erarbeiten, sind motiviert und leistungsbereit sowie kommunikativ und sind strukturiertes Arbeiten gewöhnt.

Wir bieten Ihnen:

  • die Mitarbeit an komplexen Großprojekten auf nationaler und internationaler Ebene,
  • flexible Arbeitszeiten und Home‐Office Lösungen,
  • das Arbeiten mit modernen datenbankbasierten und objektorientierten Modellierungswerkzeugen,
  • ein kommunikatives und leistungsstarkes Team von sowohl jungen als auch erfahrenen Ingenieuren und Konstrukteuren,
  • eine leistungsorientierte und wettbewerbsfähige Vergütung sowie vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten.

Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung inklusive Kopien Ihrer Zeugnisse sowie Ihrer Gehaltsvorstellungen per post oder email an die angegebenen Adressen. Wir benachrichtigen Sie über Ihre
erfolgreiche Bewerbung. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden alle Unterlagen vernichtet. Es besteht kein Anspruch auf eine Eingangsbestätigung sowie Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen.


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